TMV-Parcoursordnung

  • Der Aufenthalt und Betrieb auf dem Parcours geschehen ausschließlich auf eigenes Risiko. Somit wird keinerlei Haftung für Beschädigungen/Verlust/etc. des Modells/ Senders/etc. übernommen. Eltern haften für Ihre Kinder.
  • Eine Haftung durch den Truck Modell Vorarlberg ist ausgeschlossen.
    • Dies gilt für jegliche Beschädigungen oder Verlust an Modellen oder Zubehör sowie Personenschäden. Hierzu gehört ebenfalls der Verlust von mitgeführten Gegenständen jeglicher Art.
  • Rauchen ist auf dem gesamten Bereich des Parcours nicht gestattet.
  • Kinder ab 12 Jahren dürfen beim Showfahren unter Aufsicht eines Elternteils teilnehmen.
  • Auf dem Parcours sind Funktionsmodelle in den Maßstäben von 1:16 bis 1:12 zugelassen.
  • Gastfahrer müssen sich immer zuerst beim Parcourswart melden.
  • Das Modell muss so bewegt werden, dass andere Modelle nicht zu Schaden kommen.
  • Die Fernsteuerungen müssen bei Nichtbenützung des Modells vom Parcours entfernt werden.
    • Die Fernsteuerung kann nach Ermahnung durch den Parcourswart von diesem auch entfernt werden.
  • Die Fahrbahnen sind nicht zu begehen. Wenn dies trotzdem geschieht, ausschließlich mit größter Vorsicht auf fahrende Modelle.
  • Das Modell soll vom Rand oder von vorgesehen Plätzen bewegt werden, damit Zuschauer gute Sicht auf die Modelle haben und Fotos machen können.
  • Das Modell soll nur auf Flächen abgestellt werden, die dafür vorgesehen sind.
  • Das Modell soll in einer angemessenen Geschwindigkeit bewegt werden.
  • Die Lautstärke der Modelle (Motorsound / Musik) in Zimmerlautstärke einstellen.
  • Es gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO) z.B. Vorrangregeln, Rechtsfahrregel, …
  • Es ist auf die Sauberkeit des Parcours zu achten.
  • Modelle mit 40 MHz dürfen nur nach Absprache mit dem Parcourswart gefahren werden.
  • Transportkisten müssen außerhalb des Parcours an den dafür vorgesehen Flächen abgestellt werden.
  • Wenn jemand etwas auf Veranstaltungen verkaufen will, muss dies zuerst mit dem Parcourswart abgesprochen werden.
  • Akkus dürfen nur an den dafür vorgesehen Plätzen geladen werden.
  • Das Laden und Lagern von Li-Po Akkus ist nur gestattet, wenn dies in einem dafür geeignetem Li-Po Behältnis geschieht sowie die Beaufsichtigung während des Ladevorganges.
  • Der Parcourswart hat das Recht jemanden vom Parcours zu verweisen, wenn Gefahr für andere Modelle besteht oder die Parcoursordnung missachtet wird.
  • Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an den Parcourswart